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Wir führen Prüfungen gemäß G 607 für Wohnwagen, Wohnmobile und Caravan durch. Seit Anfang 2024 ist die Prüfung Ihrer Gasanlage zum Voraussetzung zur TÜV Abnahme.
Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 607, G608 und G612 der DVGW vorgenommen werden.
Wir führen Prüfungen gemäß G 608 für Boote und Yachten durch. Obwohl derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Gasanlagen auf Booten besteht, empfehlen wir dennoch regelmäßige Prüfungen Ihrer Gasanlage. Nur so kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden.
Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 607, G608 und G612 der DVGW vorgenommen werden.
Wir führen Prüfungen gemäß G 612 für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen wie Gasgrills, Terrassenstrahler, Katalytöfen sowie Brenner für den Heimwerkerbereich durch.
Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 607, G608 und G612 der DVGW vorgenommen werden.
Wohnmobile und Wohnwagen müssen bis zum 19. Juni 2025 ihre Flüssiggasanlage überprüfen lassen. Ab diesem Datum ist der Nachweis der Überprüfung verpflichtend und muss anschließend alle zwei Jahre ab dem Prüftermin erneuert werden.
Bei Neufahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, ebenso bei einer Wiederinbetriebnahme. Fahrzeughalter, die die neue Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen. Diese richten sich nach der Dauer der Fristüberschreitung.
Es drohen ab diesem Datum Bußgelder.
Bei einer Überschreitung von mehr als zwei bis zu vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei mehr als vier bis zu acht Monaten 25 Euro, und bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten sind 60 Euro fällig.
Wir führen mobile Prüfungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und ortsveränderliche Anlagen durch.
Grundlage hierfür sind die folgenden Vorschriften die der Unternehmer zu beachten hat.
Regel 110-010 ehemals DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) BGG 935/937
Unfallverhütungsvorschrift §33 und § 38
Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI 8.04)
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Crêperien, Marktständen sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes
sowie Bauwagen und mobile Büros.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu wiederholen.
Die zuständigen Berufsgenossenschaften überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.
Oliver Lorenz
Telefon: +49 (0) 177 248 69 02
E-mail: kontakt@gasandgo.de
Anschrift: Im Saatwinkel 31, 13599 Berlin
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